Der Vorstand informiert

Liebe Mitglieder,

bitte vernehmt folgende, zu berücksichtigende Änderungen, laut Gesamtvorstandssitzung vom 25.09.2024:

1. Änderung Neuaufnahmen ab 26.09.2024

  • Aufnahmestopp” für Neumitglieder, bis auf weiteres…

2. Gastangler-Erlaubnisscheine sind nur noch durch nachfolgende Personen und frühzeitiger Anmeldung zu erhalten:

2.1 Regeln für Gastangler:

  • Bei Bedarf einer Ausstellung ist das Vorlegen eines gültigen „Fischereischeins” erforderlich und einzuhalten
  • Gastanglern ist die Benutzung der Angelboote untersagt
  • Die Vorgaben laut Gewässerordnung, sowie die gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten
  • Die Fangliste ist für Mitglieder, sowie Gastanger ausgefüllt mit zu führen
  • Gastangler mit Fängen werfen ihre ausgefüllte Liste (Fang / Nichtfang) sowie den mit Pfand von 30 € ausgehändigtem Schlüssel in den Kummerkasten. Das Pfand wird danach rückerstattet.

3. Erftscheine Los 46 und 47

  • Vereinsmitglieder 60 €, Nichtmitglieder 80 €
    • Vereinsmitglieder haben vorrangigen Anspruch
    • Ausgabe/Verlängerungen ab Nov/Dez. 2024 durch Horst Hübinger
    • Hier ist auch wieder das Vorlegen eines gültigen „Fischereischeins” erforderlich

4. Das Anfüttern am Angelplatz ist laut Gewässerordnung Pkt. 11 zu beachten.

  • Futterboote sind bis auf weiteres verboten

5. Da die Verordnung „Catch and Release” in den einzelnen Bundesländern rechtlich strittig sind, weißt der Gesamtvorstand darauf hin, der Verordnung des BL-NRW zu folgen.

Weitere Neuigkeiten werden im Ablauf von 4 Wochen auf der Webseite des VNAF 1922/51 erscheinen.

Der Gesamtvorstand

PS: Kommentare sind bitte nur im internen Forum zu verfassen.