Jahreshauptversammlung 2020

Jahreshauptversammlung 2020

Am Sonntag den 08.03.2020 hat in der Gaststätte des Kleingartenvereins „Deutsche Scholle“ die Jahreshauptversammlung unseres Vereins stattgefunden. 

Der Geschäftsbericht, des 1. Vorsitzenden Leo Dreuw war zugleich auch eine Abschiedsansprache, da er nach langjähriger Vorstandsarbeit und 20 Jahren als 1. Vorsitzender unseres Vereins nunmehr seine Ämter niederlegt. Zu seinem Bedauern fiel sein letzter Geschäftsbericht nicht ausschließlich erfreulich aus. Insbesondere die zwei Fälle der illegalen Müllentsorgung an unserem Gewässer in Kaarst als auch der rücksichtslose Umgang mit den Booten trübten den Jahresrückblick. 

Die Kasse unseres Vereins befindet sich in einem guten Zustand. Der Schatzmeister berichtete in seiner Ansprache von stabilen schwarzen Zahlen und steigendem Interesse an unserem Angelverein.

Auch der Gewässerwart Wolfgang Bürger hat sich zur Jahreshauptversammlung nicht mehr erneut zur Wahl gestellt und berichtet unter anderem von einer geplanten Aufforstung mit Obstbäumen im Bereich unseres Bootstegs. 

Der Bericht des Kassenprüfers lobte die korrekte Arbeit unserer Schatzmeister und des Gesamtvorstands, sodass dieser von der Jahreshauptversammlung einstimmige entlastet werden konnte.

Unter der Vielzahl von Wahlen sind folgende Ergebnisse hervorzuheben: Wiedergewählt wurden Schatzmeister Heiner Coomann und Schriftführer Michael Kähne. Nachfolger des 1. Vorsitzenden Leo Dreuw ist Josef Bayer. Seine Position als 2. Vorsitzender übernimmt nunmehr Dennis Friesen. Nachfolger des 1. Gewässerwarts Wolfgang Bürger ist Robby Henne, der von Herbert Böhmer als 2. Gewässerwart unterstützt wird.

Der neue 1. Vorsitzende Josef Bayer hat es sich natürlich nicht nehmen lassen seinem Vorgänger für die langjährige Vorstandsarbeit zu bedanken. Das Geschenk des Vereins nahm Leo Dreuw unter Beifall der Versammlung entgegen und musste sich auch das ein oder andere Tränchen verdrücken. 

Aufgrund der soliden finanziellen Lage bleiben die Beiträge konstant und unverändert. Die Strafe für nicht erledigte Arbeitsstunden wird allerdings von 50€ (5€ x 10 Stunden) auf 100 € (10€ x 10 Stunden) erhöht.


Leo Dreuw und Josef Bayer
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