Liebe Mitglieder,
bitte vernehmt folgende, zu berücksichtigende Änderungen, laut Gesamtvorstandssitzung vom 25.09.2024:
1. Änderung Neuaufnahmen ab 26.09.2024
- „Aufnahmestopp” für Neumitglieder, bis auf weiteres…
2. Gastangler-Erlaubnisscheine sind nur noch durch nachfolgende Personen und frühzeitiger Anmeldung zu erhalten:
- 1.Gewässerwart: Horst Hübinger
- Stellvertretender Gewässerwart: Piotr Konietzki
2.1 Regeln für Gastangler:
- Bei Bedarf einer Ausstellung ist das Vorlegen eines gültigen „Fischereischeins” erforderlich und einzuhalten
- Gastanglern ist die Benutzung der Angelboote untersagt
- Die Vorgaben laut Gewässerordnung, sowie die gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten
- Die Fangliste ist für Mitglieder, sowie Gastanger ausgefüllt mit zu führen
- Gastangler mit Fängen werfen ihre ausgefüllte Liste (Fang / Nichtfang) sowie den mit Pfand von 30 € ausgehändigtem Schlüssel in den Kummerkasten. Das Pfand wird danach rückerstattet.
3. Erftscheine Los 46 und 47
- Vereinsmitglieder 60 €, Nichtmitglieder 80 €
- Vereinsmitglieder haben vorrangigen Anspruch
- Ausgabe/Verlängerungen ab Nov/Dez. 2024 durch Horst Hübinger
- Hier ist auch wieder das Vorlegen eines gültigen „Fischereischeins” erforderlich
4. Das Anfüttern am Angelplatz ist laut Gewässerordnung Pkt. 11 zu beachten.
- Futterboote sind bis auf weiteres verboten
5. Da die Verordnung „Catch and Release” in den einzelnen Bundesländern rechtlich strittig sind, weißt der Gesamtvorstand darauf hin, der Verordnung des BL-NRW zu folgen.
Weitere Neuigkeiten werden im Ablauf von 4 Wochen auf der Webseite des VNAF 1922/51 erscheinen.
Der Gesamtvorstand
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