Gastangler

Du hast interesse an unseren Gewässern oder dem Verein?

Gastangler-Erlaubnisscheine sind nur noch durch nachfolgende Personen und frühzeitiger Anmeldung zu erhalten:

Regeln für Gastangler:

  • Bei Bedarf einer Ausstellung ist das Vorlegen eines gültigen „Fischereischeins” erforderlich und einzuhalten
  • Gastanglern ist die Benutzung der Angelboote untersagt
  • Die Vorgaben laut Gewässerordnung, sowie die gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten
  • Die Fangliste ist für Mitglieder, sowie Gastanger ausgefüllt mit zu führen
  • Gastangler mit Fängen werfen ihre ausgefüllte Liste (Fang / Nichtfang) sowie den mit Pfand von 30 € ausgehändigtem Schlüssel in den Kummerkasten. Das Pfand wird danach rückerstattet.

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