Liebe Vereinsmitglieder,
In einem Punkt gebe ich Euch recht die Informationen zur Lage kommen sehr spärlich.
Trotzdem ist es unnötig die Geschäftsführung zu beschimpfen und zu Beleidigen.Die Geschäftsleitung gibt sich aber entgegen Eurer Meinung große Mühe den Verein am laufen zu halten.Wenn uns aber ständig Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, und Anonyme Heckenschützen ihr bestes geben um uns schlecht zu reden, kann das nicht funktionieren. Dazu kommt noch eine Hand voll Mitgliedern, die nichts anderes zu tun haben als ständig Öl ins Feuer zu gießen.
In den nächsten tagen werden meine Vorstandskollegen und ich eine Mail veröffentlichen in der wir alle brisanten Themen behandeln.
Für Heute ist das erstmal genug.
Eine Bemerkung möchte ich noch machen, die Startseite unserer Website ist der denkbar ungünstigste Ort für eine Kündigung. Den fleisigen Anonymen Schreiberlingen rate ich, ihre Mails mal in Ruhe zu lesen, und dann mal darüber nachzudenken.
Trotz aller Probleme wünsche ich Euch viel Petri Heil
1.Vorssitzender Josef Bayer
Es dauert zwar ein wenig aber nach und nach erhaltet ihr alle Infos.
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Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.
Wahnbachtalstr. 13a
53721 Siegburg
Telefon 02241 14735-0
Telefax 02241 14735-19
Gefahr für die Karpfenbestände durch KHV
Sehr geehrte Sportsfreunde,
hiermit sende ich euch ein Arbeitspapier zum Koi-Herpesvirus zu, da im Bezirk Rhein Kreis Neuss es
leider zu Erkrankungen gekommen ist. Bitte teilt diese Informationen mit euren Gewässerwarten und ggf.
euren Mitgliedern damit dieses über die Gefahr informiert sind. Besonders der Absatz „Schutz“ enthält
viele sinnvolle Anregungen.
Wenn ihr weiter Fragen haben solltet stehe ich euch gerne telefonisch oder persönlich für ein Gespräch
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rochholz
Anlage: Information vom RhFV zum Koi-Herpesvirus
Gefahr für die Karpfenbestände durch das Koi-
Herpesvirus
erstellt von Armin Nemitz, Verbandsbiologe (2008)
überarbeitet von Heiner Kreymann (2016)
Quelle: Fischgesundheitsdienst Baden-Württemberg
Das Koi-Herpesvirus ist ein für Koi-Karpfen, Nutz- und Wildkarpfen höchst ansteckendes
Virus, welches die sog. „Koi-Seuche“ verursacht. Die Erkrankung trat zuerst
1997 bei Koi-Karpfen in Israel, USA und Europa auf und ist inzwischen weltweit verbreitet.
Die KHV-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für den Menschen
stellt KHV allerdings keine Gefahr dar.
.
Empfängliche Fischarten
Koi-Karpfen, Nutz- und Wildkarpfen, Goldfische können experimentell infiziert werden,
zeigen aber keine Krankheitssymptome. Ebenso können Graskarpfen, Karausche
und Schleie möglicherweise Virusüberträger sein.
Symptome
Teilnahmslosigkeit, Futterverweigerung, Atemnot, eingesunkene Augen, Hautveränderungen
(Abschleimen, Haut fühlt sich an wie Sandpapier), Veränderung der Kiemen
(Blässe/Rötung, Schwellung, Nekrosen), die inneren Organe sind meist
unauffällig.
Verlauf
Die „Koi-Seuche“ tritt vorwiegend bei Wassertemperaturen über 18 °C auf, es sind
aber auch Ausbrüche bei niedrigeren Wassertemperaturen beschrieben. Der Zeitraum
zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit liegt zwischen 7 bis 21 Tagen
(abhängig von der Wassertemperatur). Die Erkrankung verläuft seuchenhaft,
Verluste bis zu 100 % des Bestandes sind möglich, aber nicht zwingend. Manchmal
sind nur Tiere betroffen, die einer besonderen Stresssituation ausgesetzt waren. Dazu
zählen zum Beispiel Situationen nach einem drastischen Witterungsumschwung
während der Laichzeit, Nahrungsmangel oder Verschlechterung der Wasserqualität
nach biochemischen Vorgängen (pH-Wert Erhöhung nach biogener Entkalkung), nur
um häufige Ursachen von Stress zu nennen. Es ist also nicht auszuschließen, dass
Karpfen über viele Jahre eine KHV-Infektion aufweisen und erst viel später oder auch
gar nicht einem Fischsterben zum Opfer fallen.
Diagnose
Die Diagnose erfolgt mittels genetischer Untersuchungen. Bei latent infizierten Fischen,
die keine Krankheitssymptome zeigen, ist der Nachweis der Infektion schwie-
RhFV Mitglied des Fischereiverbandes NRW e.V.
Mitglied des Landessportbundes NRW e.V.
Mitglied des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.
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riger. Daher müssen für den sicheren Nachweis ggf. mehrere Stichproben und mehrere
Organe (Kiemen, Gehirn, Kopfniere, Milz) untersucht werden. Allgemein sind für
die Diagnostik ganze Fische mit Krankheitssymptomen (lebend oder frisch verendet)
am besten geeignet. In Absprache mit der Untersuchungsstelle reicht manchmal
auch die Übergabe von Kiemen und inneren Organen, speziell der Niere.
Einschleppung
direkt: über Koi- und Nutzkarpfen oder Trägerfische (z. B. Goldfische).
indirekt: über verseuchte Gerätschaften (Netze, Kescher, Transportbehälter usw.),
über verseuchtes Wasser, über Personen bzw. deren Schutzkleidung (z. B.
Stiefel) oder über Vögel mit einem weiten Aktionsradius wie zum Beispiel Kormorane
oder Graureiher.
Der Besatz von infizierten (Koi-) Karpfen birgt das höchste Infektionsrisiko. Fische,
die die Erkrankung überstanden haben, bleiben lebenslang infiziert und sind potentielle
KHV-Überträger.
Schutz
Da zurzeit noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, bietet den sichersten Schutz die
Einhaltung folgender Maßnahmen:
- Um Karpfenbestände vor der Einschleppung des Koi-Herpesvirus zu schützen,
sollten keine Koi-Karpfen in den Bestand eingebracht werden. - Das Wasser aus Koi-Haltungen soll nicht in Wildgewässer eingeleitet werden.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zierfische, zum Beispiel aus Gartenteichanlagen,
nicht in Wildgewässer/Karpfenhaltungen ausgesetzt werden dürfen.
Generell darf nur der Fischereiberechtigte Fische in Gewässer aussetzen. - Angelvereine werden aufgefordert, ihre Fische / Karpfenbestände verstärkt zu
beobachten und im Verdachtsfall, Meldung zu erstatten (s.u.). - Im Sinne der Seuchenprävention ist grundsätzlich ein Umsetzen von Fischen von
einem in ein anderes (Vereins-) Gewässer kritisch zu überdenken. Das gilt insbesondere
auch für den Einsatz von Köderfischen aus anderen Gewässern, der sowieso
generell verboten ist. - Auffällige Fische sollten unmittelbar nach dem Fang getötet werden. Nicht für eine
Untersuchung bestimmte Teile müssen unschädlich beseitigt werden und dürfen
nicht an fischfressende Vögel und andere Tiere verfüttert werden. Das Ausnehmen
dieser Fische darf nicht am Gewässer erfolgen und die auffälligen Tiere sollten
für eine Untersuchung bereitgestellt werden (Meldung und Absprache weitere
Vorgehensweise s.u.). - Es wird empfohlen, Satzfische nur von Betrieben zu beziehen, die regelmäßig
vom Fischgesundheitsdienst klinisch und virologisch mit negativem Ergebnis auf
KHV untersucht werden. - Wird in einem Gewässer KHV diagnostiziert, sollten Angelgeräte oder z.B. Stiefel
vor dem Einsatz in anderen Gewässern mit geeigneten chemischen Desinfektionsmitteln
gereinigt werden und abschließend ab- bzw. austrocknen. Für Oberflächen
und Gegenstände, die lediglich Wasserkontakt hatten, wird ein vollständiges
Abtrocknen empfohlen. Als geeignet hat sich zum Beispiel das Präparat „Virkon-
S“ in einer Endkonzentration von 10 g/l erwiesen. Der Ansatz kann in handelsüblichen
Gartenspritzen unter Beachtung des Sicherheitsdatenblattes erfolgen.
Seite 3 von 3 - Betroffene Gewässer dürfen erst dann wieder mit Karpfen besetzt werden, wenn
bei Bestandskarpfen des Gewässers das Koi-Herpesvirus bei mehreren Untersuchungsintervallen
nicht mehr nachgewiesen werden kann. Hierzu sind Absprachen
mit den unten aufgeführten Behörden nötig.
Nach dem Tierseuchengesetz kann bestraft werden, wer unter Tieren eine anzeigepflichtige
Seuche verbreitet (absichtlich oder fahrlässig). Das Tierschutzgesetz verbietet
ein Verbringen von Tieren, wenn diese Tiere in der neuen Umgebung einer
tödlichen Gefahr ausgesetzt sind (KHV-Infektion).
Mit Fragen oder Meldungen über besondere Vorkommnisse wenden Sie sich bitte an
den Fischgesundheitsdienst des Landes NRW beim Landesamt für Naturschutz,
Umwelt und Verbraucherschutz, Dezernat Fischereiökologie in Albaum (02723/779-
0, Zentrale) oder an Ihr Kreisveterinäramt. Ansprechpartner in Albaum ist derzeit Herr
Hellmann (02723/779-52). Selbstverständlich wird Sie auch der Rheinische Fischereiverband
fachlich begleiten.
Stand der Information: August 2016
Rheinischer Fischereiverband
20.10.2025
Neues zum Pactvertrag.
Liebe Mitglieder.
Der Geschäftsführung ist es nach zähen und harten Verhandlungen mit unserem Verpächter gelungen zu einem für beide Parteien tragbaren Kompromiss zu finden. Die Unterschritsreife Version liegt uns aber noch nicht vor. Sollte der Pachtvetrag so aussehen wie besprochen, wird die Geschätsführung umgehend die weiteren Schritte einleiten.
Das sind
- Der Verpächter verschickt 3 von ihm unterzeichnete Ausfertigungen des Pachtvertrages an uns.
- Diese werden dann von uns unterzeichnet und an die Untere Jagdtbehörde zu Genehmigung weitergeleitet
- Sobald diese Gehnemigung erfolgt ist, gilt der Vertrag fü die nächsten 12 Jahre. Sobald ich mehr weis, erfahrt ihr es hier.
Gruß Josef
22.10.25
Heute mal ein paar Antworten auf eure Posts.
Speziell zu Holger (Wyrwas)
Ein Post von ihm war ” Der scheiss Vorstand tut überhaupt nichts und wir müssen es ausbaden)
Die Frage ist, was müsst ihr ausbaden?
An meinen Follower Anonym vom 17.10.25.
Wer lesen kann ist im klar Vorteil.
Der Umgang mit dem Koi-Herpes Virus ist oben sehr gut beschrieben. Der Rheinische Fischereiverband gibt dort wichtige Verhaltensreglen für alle bekannt.
Der Vorstand kann nur informieren und hoffen das sich alle an die Empfehlungen des Rheinischen Fischereiverbandes halten.
Aber fragt doch mal die anonymen Poster, die immer schreiben wir sind der Verein, veilleicht haben die außer Gelaber auch mal einen konstruktiven Vorschlag.
Morgen gibt es Infios zum Fischbesatz.
Gruß Josef
24.10.2024
Thema Fischbesatz
Die Fische werden bestellt, es werden auch Wünsche oder Anregungen von Euch beachtet (z.B. Forellenbesatz).
Forellenbesatz wird nicht mehr gemacht, da zu befürchten ist, das uns der 1. Gewässerwart dann Probleme bereiten könnte.
Das ist schon einmal paasiert weil der 1. Gewässerwart ohne Absprache mit dem Vorstand eine Behörde angerufen hat, und nachgefragt hat ob unser See nach dem Besatz evtl. gesperrt werden müsste.
Es wurde ihm mitgeteilt, das der See eigentlich 4 Wochen gesperrt werden muss. Er verkündete dann stolz, das es ihm gelungen sei, diese Frist auf 2 Wochen zu verkürzen. Auf meine Nachfrage wass das sollte war die Antwort er könne Privat anrufen wen er will. Kann er auch, aber alles was den Verein und sein Amt als 1. Gewässerwart betrifft ist nich Privat, und bedarf einer Absprache mit dem Vorstand.
Aber Alleingänge solcher Art sind bei ihm an der Tagesordnung!
Wenn die Fische dann bestellt sind, gibt es immer noch keinen Termin. Weil der Fischhändler selber nicht weis, wann Er die Fische geliefert bekommt. Wenn der Händler dann die bestellten Fische bekommt, ruft er sofort an. Das kann an jedem Wochentag geschehen. Innerhalb von 1-2 Tagen muss ich dann Mitglieder finden, die beim Besatz helfen.
Ihr seht das ist alles nicht so einfach WIE ES AUSSIEHT:
Ich biete dem größten Kritiker an, mit mir zum Fishhändler zu fahren, um sich ein eigenes Bild zu machen. Mal sehen ob einer die Eier dafür hat. Lasst EUCH nicht vor die Karre von Feiglingen spannen, von Mitgliedern die nichts gutes im Sinn haben , und immer schön im Hintergrund bleiben, und Euch ins Feuer schicken.
Am Wochenende gehts weiter. Gruß Josef
Neues zum Pachtvertrag.
Liebe Mitglieder. Leider mussten wir den Pachtvertrag nochmal zurückschicken, wegen ein paar kleineren Änderungen. Gruß Josef
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@Ralf, wer ich bin schrieb ich bereits. Wer du bist ist mir ein Rätsel. Päckchen, Ralf etc. … ich war dieses Jahr 4x zum Arbeitsdienst, zu den Vereinsangeln und Du? Dich mein Lieber mag ich mal Vorort sehen, dann sprechen wir.
Diese ganzen anonymen Kommentare absolut unmöglich, es werden unbewiesene Behauptungen in den Raum gestellt , von wegen Gelder veruntreuen, Leute werden beschimpft, von wegen zu betrunken um die Ruten auszuwerfen. Denkt ihr überhaupt, nach bevor Ihr solchen Mist verzapft ?
Ich würde Josef raten, die Leute anhand ihrer Ip Adresse zu identifizieren und dann eine Klage, wegen übler Nachrede.
Zeugt ja von großem Mut ohne Namen hier die Sau rauszulassen . Anstand und Benehmen Fehlanzeige.
Wollt ihr eine Versammlung, seht doch in der Satzung nach, für alle Anonymen die nicht lesen können, sammelt Unterschriften über 50 Prozent der Mitglieder und schon geht das. Ja das ist Arbeit.
Nicht der Vorstand ruiniert den Verein, die anonymen Schreiberlinge sind es mit ihren Sch….hausparolen.
Wenn ich Verpächter eines Sees wäre, an solch eine Chaotentruppe die ihren gewählten Vorstand dermaßen runtermacht würde ich nicht verpachten.
Liebe anonyme Follower
Wie währe es wenn ihr zur Abwechslung einmal lest , was ich gepostet habe.
Nach und nach wird sich alles aufklären.
Heute werde ich mal ein paar Sätze zum Fischbesatz schreiben.
Gruß Josef
Danke für die Infos, ich selbst habe auch schon befürchtet nächstes Jahr eventuell nicht mehr am Broichsee angeln zu können, da keine Infos kamen. Dies scheint ja nun fast vom Tisch zu sein 🙂
Ich finde auch das diese ganzen Themen eher in ein Mitglieder internes Forum gehören und nicht in die Öffentlichkeit. Probleme gibt es bei so vielen Mitgliedern immer und sind auch nicht zu vermeiden. Diese öffentlichen Kommentare finde ich nicht so schön. Was da dran ist oder nicht kann ich selber nicht beurteilen.
Vielleicht wäre es ja möglich wieder einen Mitglieder Login zu erstellen, so das die Mitglieder intern ihren Unmut oder Lob äußern können.
Petri Heil alle miteinander. Leider werde ich zum Jahresende den Verein verlassen.
Ich habe eben schon eine Mail an Josef geschickt.
Leider geht es nicht anders.
Ich wünsche dem Verein alles Gut.
Na hoffentlich wird die Satzung berücksichtigt